Beratung von Bürgerinitiativen von der Gründung bis zum Ziel
Bei Infrastrukturprojekten und anderen Vorhaben sieht sich der betroffene Bürger bzw. die Bürgerinitiative einer Fülle von rechtlichen Bestimmungen und Verfahren gegenüber (siehe auch Planungsrecht). Um sich erfolgreich gegen belastende Vorhaben wehren zu können, bedarf es rechtlicher Unterstützung.
Hierauf habe ich mich spezialisiert und begleite seit Jahren praktisch und kompetent Bürgerinitiativen auf ihrem Weg von der Gründung bis zum Ziel.
Ich habe beim Dialogforum Schienen Nord und der Gründung des Projektbeirats mitgewirkt und beim Bahnprojekt zwischen Hamburg und Lübeck vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Klagevefahren für eine Alternativstrecke an der A 1 geführt.
Zudem bin ich seit Jahren vernetzt mit Experten im Bereich Lärm, Naturschutz und Verkehr.
Meine Leistungen
Gründung der Bürgerinitiative
Mehreren „Betroffene“ schließen sich in aller Regel zu einer Bürgerinitiative zusammen. Dabei stellt sich erst einmal die Frage der Form der Bürgerinitiative. Hierbei berate ich über die Notwendigkeit und die Vor- und Nachteile der Gründung eines Vereins in der konkreten Situation, entwerfe ggfs. die geeignete Vereinssatzung und übernehme auf Wunsch alle organisatorischen Schritte.
Akteneinsicht anfordern
Voraussetzung für die wirkungsvolle Bürgerbeteiligung sind zunächst lückenlose und schnelle Informationen, die über Akteneinsichtsrechte erlangt werden. Schon hier ist rechtlicher Beistand erforderlich, denn gerade im entscheidenden Zeitraum der Vorplanung möchten Behörden und Vorhabenträger sich oftmals nicht gerne „in die Karten gucken“ lassen. Akteneinsicht wird vielfach erst einmal unvollständig, verspätet oder gar nicht gewährt. Dies obwohl die vorhandenen Rechtsgrundlagen, insbesondere das Umweltinformationsgesetz und § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz, ausreichende Rechtsgrundlagen bereitstellen. Hier kann ich als Anwältin mit Nachdruck tätig werden.
Frühe Bürgerbeteiligung begleiten
Die Bürger unseres Landes fordern immer mehr bei Planungen, die sie betreffen oder beeinträchtigen, ein Mitspracherecht. Das ist verständlich und gelebte Demokratie und bezieht sich sowohl auf Großprojekte wie Verkehrsvorhaben, Windenergieanlagen, Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen etc., als auch auf die kommunale Bauleitplanung.
Bürger möchten nicht mehr mit fertigen Zielvorstellungen konfrontiert werden, an denen sie nicht selbst haben mitwirken können.
Bürgerbeteiligung ist ein hochaktuelles Thema, das spätestens seit „Stuttgart 21“ politisch ernst genommen wird und sich dynamisch entwickelt. Es werden zunehmend neue Möglichkeiten einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung geschaffen. Das bedeutet, es wird Neuland betreten und es werden zunehmend Möglichkeiten der frühen Bürgerbeteiligung geschaffen, die am Anfang der Planungen einsetzen, wo noch vieles offen und noch keine abschließende Vorfestlegung getroffen ist. Ich begleite diesen Prozess wissenschaftlich und praktisch und kann meine Erfahrungen aus vielen Fällen für Sie einsetzen.
Moderation und Mediation
Neben rechtlicher Expertise setzt wirksame Bürgerbeteiligung auch engagiertes und geschlossenes Vorgehen der Bürger und idealerweise auch der politischen Gremien voraus. Im Idealfall setzen sich die Bürger konstruktiv mit den Bedarfen und den Realisierungsmöglichkeiten auseinander und werden zu Akteuren in einem verträglichen Lösungsprozess.
Ich kann Sie neben der rechtlichen Expertise bei diesen Prozessen auch als Moderator und Mediator unterstützen.
Besondere Leistungspakete für Bürgerinitiativen
Speziell auf Bürgerinitiativen zugeschnittene Paketangebote mit nach Aufwand geschätztem Festpreis, die die finanzielle Situation von Bürgerinitiativen berücksichtigen und kostenmäßige Planungssicherheit geben.
Starter-Paket
Kompakt-Angebot
Einwendungs-Paket
Komplett-Angebot
Es können sellbstverständlich auch Teilleistungen beauftragt werden oder zwischendurch gewechselt oder abgebrochen werden. Dann werden nur die bisher erbrachten Leistungen berechnet.
Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt * Rodland 14, 21423 Winsen/Luhe * Telefon: 04173 58 18 612 * Email: post@rechtsanwaltsbureau-goldschmidt.de
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