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Planungsrecht

Planungsrecht umfasst sowohl Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren (Verkehrsprojekte u. a. Großprojekte) als auch kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) und deren Änderungen. Daran schließen sich dann die Genehmigungsverfahren für die einzelnen Bauvorhaben an. Während dieser Verfahren findet in der Regel eine Bürgerbeteiligung statt (Auslegung der Unterlagen, Erörterungstermin). Im Anschluss daran müssen alle Einwendungen geltend gemacht werden. Anderenfalls droht die sog. Präklusion in späteren Klageverfahren.

 

In Planungsverfahren berate und vertrete ich insbesondere Bürgerinitiativen und Umweltverbände (siehe auch Beratung von Bürgerinitiativen).

Meine Leistungen

  • Erläuterung der Verfahren und Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten
  • Ausführliche Prüfung der Sach- und Rechtslage
  • Vertretung gegenüber Vorhabenträger, Behörden etc.
  • Teilnahme am Erörterungstermin
  • Ausarbeitung einer ausführlichen Einwendung
  • Durchsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen (Tempo 30)
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Kontakt

Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt * Rodland 14, 21423 Winsen/Luhe * Telefon: 04173 58 18 612 * Email: post@rechtsanwaltsbureau-goldschmidt.de

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