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Lärmschutz

Gerade Infrastrukturprojekte – wenn sie auch aus anderen Gründen wünschenswert sein können – stoßen aufgrund der damit verbundenen Lärmbelastung auf erheblichen Widerstand der betroffenen Anwohner. Dieser Widerstand ist mehr als verständlich, da das tägliche Lebensumfeld für das Wohlbefinden und die Gesundheit eines jeden Menschen entscheidend ist. 

 

Gemeinsam mit Lärmsachverständigen unterstütze ich Bürgerinitiativen und Umweltverbände bei Planungsvorhaben bei der Durchsetzung ihres Lärmschutzinteresses. Siehe auch unter Beratung von Bürgerinitiativen.

Meine Leistungen

  • Erläuterung der Grundlagen des Lärmschutzes (Lärmvorsorge, Lärmsanierung, Volllärmschutz, Mittelungspegel, Spitzenpegel, Gesamtlärmbetrachtung etc.)
  • Bewertung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen
  • Erarbeitung rechtlich wirksamer Strategien zur Erlangung von mehr Lärmschutz im Einzelfall an Straße und Schiene
  • Formulierung von Einwendungen in Planverfahren für optimalen Lärmschutz der Anwohner
  • Durchsetzung verkehrsberuhigende Maßnahmen (Tempo 30)
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Kontakt

Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt * Rodland 14, 21423 Winsen/Luhe * Telefon: 04173 58 18 612 * Email: post@rechtsanwaltsbureau-goldschmidt.de

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