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Naturschutz

Es ist erfreulich, dass sich der Naturschutz in den letzten Jahrzehnten vom Mauerblümchen zu einer veritablen Größe bei Planungs- und Genehmigungsverfahren entwickelt hat. 

 

Neben dem Erhalt von einzelnen Arten und Habitaten wird insbesondere durch das europäische Projekt Natura 2000 (FFH und VogelschutzRL) und den Biotopverbund auch versucht, eine flächenmäßige Vernetzung  zu schaffen. Diese Lebensräume müssen vor allem gegenüber Bauvorhaben „verteidigt“ werden. Hier bedarf es akribischer naturschutzfachlicher und rechtlicher Arbeit, um die gesetzlichen Möglichkeiten zu realisieren. 

 

Ich begleite die naturschutzfachliche Arbeit von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren mit rechtlicher Expertise.

 

Das Klagerecht für anerkannte Vereine und Verbände wurde 2006 aufgrund europarechtlicher Anforderungen durch  das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG)  erweitert und musste mehrfach nachgebessert werden.

 

Ich berate Vereine und Verbände hinsichtlich der staatlichen Anerkennung.

Meine Leistungen

  • Begleitung der naturschutzfachlichen Arbeit der Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren mit rechtlicher Expertise
  • Rechtliche Begründung einer „erheblichen Beeinträchtigung“ eines Bauvorhabens im Sinne der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Erwerb der staatlichen Anerkennung (Verbandsklagerecht) für Vereine (auch Bürgerinitiativen) mit Zielsetzungen im Bereich Umwelt und Naturschutz etc.
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Kontakt

Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt * Rodland 14, 21423 Winsen/Luhe * Telefon: 04173 58 18 612 * Email: post@rechtsanwaltsbureau-goldschmidt.de

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