Naturschutz
Es ist erfreulich, dass sich der Naturschutz in den letzten Jahrzehnten vom Mauerblümchen zu einer veritablen Größe bei Planungs- und Genehmigungsverfahren entwickelt hat.
Neben dem Erhalt von einzelnen Arten und Habitaten wird insbesondere durch das europäische Projekt Natura 2000 (FFH und VogelschutzRL) und den Biotopverbund auch versucht, eine flächenmäßige Vernetzung zu schaffen. Diese Lebensräume müssen vor allem gegenüber Bauvorhaben „verteidigt“ werden. Hier bedarf es akribischer naturschutzfachlicher und rechtlicher Arbeit, um die gesetzlichen Möglichkeiten zu realisieren.
Ich begleite die naturschutzfachliche Arbeit von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren mit rechtlicher Expertise.
Das Klagerecht für anerkannte Vereine und Verbände wurde 2006 aufgrund europarechtlicher Anforderungen durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erweitert und musste mehrfach nachgebessert werden.
Ich berate Vereine und Verbände hinsichtlich der staatlichen Anerkennung.
Meine Leistungen
Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt * Rodland 14, 21423 Winsen/Luhe * Telefon: 04173 58 18 612 * Email: post@rechtsanwaltsbureau-goldschmidt.de
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